Bekanntmachung der Änderung der zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen befugten Patentinformationszentren

Gilt für Personen und Unternehmen, die Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Designanmeldungen in der Region Chemnitz einreichen wollen

Das Patentinformationszentrum der Technischen Universität Chemnitz darf ab 2027 keine Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen mehr entgegennehmen. Diese Aufgabe entfällt dort ersatzlos.

Was sich ändert

Ab dem 1. Januar 2027 können Erfinder, Unternehmen und Kreative ihre Schutzrechtsanmeldungen nicht mehr über das Patentinformationszentrum in Chemnitz einreichen. Sie müssen sich an andere zugelassene Stellen oder direkt an das Deutsche Patent- und Markenamt wenden.

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