Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Gilt für Unternehmen und Personen, die Waren oder Güter international handeln, exportieren oder vermitteln, sowie alle, die von EU-Sanktionen gegen bestimmte Länder betroffen sind
Diese Verordnung aktualisiert die deutschen Außenwirtschaftsregeln, die festlegen, welche Waren Deutschland exportieren darf und unter welchen Bedingungen. Sie setzt neue EU-Sanktionen gegen Länder wie Russland, Belarus, Iran und Nordkorea in deutsches Recht um und legt fest, bei welchen Verstößen Bußgelder drohen.
Unternehmen und Personen, die international Handel treiben oder Güter exportieren, müssen neue Verbote und Genehmigungspflichten beachten, besonders im Handel mit Russland, Belarus und Iran. Wer gegen die neuen Regeln verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern belegt werden.
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