Erste Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung

Gilt für Bundesbeamtinnen und -beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie andere Bundesbedienstete, die im Ausland tätig sind, und ihre mitgereisten Ehepartner

Diese Verordnung aktualisiert die Auslandszuschläge für Bundesbeamte, Soldaten und andere Staatsbedienstete, die im Ausland tätig sind. Sie legt fest, wie hoch die Zuschläge je nach Dienstort sind, und ändert Regeln zur Altersvorsorge für mitgereiste Ehepartner.

Was sich ändert

Bundesbeamte, Soldaten und Diplomaten im Auslanddienst erhalten ab dem 1. Juli 2026 aktualisierte Zuschläge – angepasst an neue Zonenstufen für Hunderte Dienstorte weltweit. Außerdem werden Regelungen zur steuerfreien Altersvorsorge für Ehepartner vereinfacht und rückwirkend abgesichert.

Ausführliche Erklärung und Vorlesen

Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.

Anmelden

Verteidigung & Bundeswehr · Staat, Verwaltung & Wahlen

Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu