Verordnung zur Änderung der EU/EWR-Handwerk-Verordnung

Gilt für Handwerker aus EU- und EWR-Ländern, die ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen, sowie zuständige Behörden

Diese Verordnung ändert technische Details in der EU/EWR-Handwerk-Verordnung, die regelt, wie Handwerker aus EU- und EWR-Ländern ihre Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen lassen können. Konkret wird in drei Paragrafen ein Verweis auf 'Nummer 12' gestrichen.

Was sich ändert

Die Änderung betrifft Handwerker aus EU- und EWR-Staaten, die in Deutschland arbeiten möchten. Es handelt sich um eine technische Anpassung, die einen veralteten oder nicht mehr gültigen Verweis in der Verordnung entfernt.

Ausführliche Erklärung und Vorlesen

Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.

Anmelden

Selbstständige & Unternehmer · Europa & Außenpolitik

Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu