Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Gilt für Alle Personen, die verschreibungspflichtige Arzneimittel kaufen, sowie Apotheken
Die Verordnung erhöht den festen Zuschlag, den Apotheken beim Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verlangen dürfen, in zwei Schritten: zunächst auf 9 Euro, dann auf 9,50 Euro. Damit steigen die Preise für Rezeptmedikamente leicht an.
Kassenpatienten und Selbstzahler zahlen ab Juli 2026 etwas mehr für verschreibungspflichtige Medikamente; Apotheken erhalten höhere Festzuschläge für ihre Leistungen.
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