Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Gilt für Alle Personen, die verschreibungspflichtige Arzneimittel kaufen, sowie Apotheken

Die Verordnung erhöht den festen Zuschlag, den Apotheken beim Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verlangen dürfen, in zwei Schritten: zunächst auf 9 Euro, dann auf 9,50 Euro. Damit steigen die Preise für Rezeptmedikamente leicht an.

Was sich ändert

Kassenpatienten und Selbstzahler zahlen ab Juli 2026 etwas mehr für verschreibungspflichtige Medikamente; Apotheken erhalten höhere Festzuschläge für ihre Leistungen.

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Verbraucherrecht · Gesundheit & Pflege

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