Dritte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung

Gilt für Versicherte und Arbeitgeber als Wahlberechtigte bei Sozialwahlen; Sozialversicherungsträger und deren Wahlorgane (Wahlausschüsse, Wahlleitungen, Wahlbeauftragte)

Die Verordnung regelt, wie Online-Wahlen bei Sozialversicherungsträgern (z.B. Krankenkassen, Rentenversicherung) organisiert und technisch sicher durchgeführt werden müssen. Sie legt fest, welche technischen Standards das Online-Wahlsystem erfüllen muss und wie die Stimmabgabe, Auszählung und Kontrolle ablaufen. Damit wird die bisherige Briefwahl um eine rechtlich abgesicherte Online-Wahl ergänzt.

Was sich ändert

Mitglieder und Versicherte von gesetzlichen Sozialversicherungsträgern können künftig bei Sozialwahlen auch online abstimmen – unter strengen Sicherheitsvorgaben. Die Träger und ihre Wahlorgane müssen neue Verfahren, Zuständigkeiten und technische Anforderungen einhalten.

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