Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Gilt für Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit; mittelbar Bürgergeld-Beziehende (erwerbsfähige Leistungsberechtigte)

Die Verordnung legt neu fest, wie der Erfolg der Jobcenter beim Bürgergeld gemessen wird. Dazu werden genaue Berechnungsregeln für Kennzahlen wie die Integrationsquote (wie viele Menschen eine Arbeit gefunden haben) festgelegt. Die Kennzahlen dienen auch als Grundlage für Zielvereinbarungen zwischen dem Bund und den Jobcentern.

Was sich ändert

Jobcenter werden künftig nach neuen, präziseren Messgrößen bewertet – etwa ob vermittelte Jobs dauerhaft und existenzsichernd sind. Für Bürgergeld-Beziehende selbst ändert sich die Leistung nicht, aber die Arbeit der Jobcenter wird stärker an Qualität gemessen.

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