Verordnung zur Übertragung öffentlicher Aufgaben, Rechte, Pflichten, Befugnisse und Zuständigkeiten der Deutschen Post AG auf ein Nachfolgeunternehmen
Gilt für Behörden und Sozialversicherungsträger, die mit der Deutschen Post AG zusammenarbeiten; mittelbar auch Rentenempfänger und andere Sozialleistungsempfänger
Die Bundesregierung überträgt mit dieser Verordnung alle öffentlichen Aufgaben der Deutschen Post AG auf ein neu gegründetes Nachfolgeunternehmen namens 'Deutsche Post AG neu'. Das betrifft vor allem Aufgaben im Bereich Rentenversicherung, Unfallversicherung, Sozialhilfe und Zoll, die die Post bisher im staatlichen Auftrag erledigte.
Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich im Alltag nichts direkt – die Aufgaben werden weiterhin ausgeführt, nur vom Nachfolgeunternehmen. Betroffen sind vor allem die Unternehmen selbst sowie Behörden, die mit der Deutschen Post AG zusammenarbeiten.
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