Erste Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Anflüge nach Instrumentenflugregeln zum Verkehrslandeplatz Speyer)

Gilt für Piloten von Instrumentenflügen zum Verkehrslandeplatz Speyer sowie Flugverkehrskontrollstellen (ATC)

Diese Verordnung aktualisiert die genauen Flugrouten und Wegpunkte für Instrumentenanflüge (also Anflüge bei schlechter Sicht nach technischen Hilfsmitteln) auf den Verkehrslandeplatz Speyer. Es werden neue Koordinaten für Navigationspunkte festgelegt und die Anflugverfahren für beide Landebahnen präzisiert. Für normale Bürger hat dies keine direkte Auswirkung.

Was sich ändert

Piloten und Flugverkehrskontroller, die den Flughafen Speyer ansteuern oder dort den Verkehr leiten, müssen ab dem 18. März 2027 die neu festgelegten Anflugverfahren und Navigationspunkte verwenden.

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