Dreiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Gilt für Piloten im Instrumentenflug, Fluggesellschaften, Flugsicherungsbehörden (z.B. DFS Deutsche Flugsicherung, Maastricht UAC)
Diese Verordnung ändert technische Details der Luftstraßen für Flugzeuge, die nach Instrumentenflugregeln durch den kontrollierten Luftraum über Deutschland fliegen. Konkret werden Flugrouten, Meldepunkte und erlaubte Flughöhen angepasst. Die Änderungen betreffen ausschließlich den professionellen Luftverkehr und die Flugsicherung.
Piloten und Flugsicherungsbehörden müssen ab Oktober 2026 geänderte Streckenführungen, neue und gestrichene Routen sowie aktualisierte Mindest- und Höchstflughöhen beachten. Für normale Bürger ändert sich nichts direkt.
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