Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes
Gilt für Beamtinnen und Beamte im höheren Kriminaldienst des Bundes (z.B. Kriminalratsanwärterinnen und -anwärter sowie Aufstiegsbeamte beim Bundeskriminalamt)
Diese Verordnung ändert die Ausbildungsregeln für Beamtinnen und Beamte im höheren Kriminaldienst des Bundes, also für angehende Führungskräfte beim Bundeskriminalamt. Sie legt fest, wie lang die praktische Ausbildung dauert und wie das Schieß- und Einsatztraining gestaltet wird.
Beamtinnen und Beamte, die in den höheren Kriminaldienst des Bundes aufsteigen oder dort neu einsteigen, erhalten ab Juni 2026 eine angepasste, teilweise individuellere Ausbildung. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts.
Ausführliche Erklärung und Vorlesen
Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.
AnmeldenStrafrecht & Sicherheit · Staat, Verwaltung & Wahlen
Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu