Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019
Gilt für Bundesländer und ihre Finanzverwaltungen
Diese Verordnung legt endgültig fest, wie viel Geld die einzelnen Bundesländer aus der Umsatzsteuer für das Jahr 2019 erhalten und wie der Finanzausgleich zwischen reichen und ärmeren Ländern für dieses Jahr abgerechnet wird. Sie regelt außerdem, welche Länder noch Nachzahlungen leisten müssen und welche noch Geld erhalten.
Die Verordnung betrifft ausschließlich die Finanzverwaltungen der 16 Bundesländer, da sie deren endgültige Umsatzsteueranteile und Ausgleichszahlungen für 2019 festsetzt. Für normale Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine direkten Auswirkungen.
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