Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2026
Gilt für Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung, Landwirte mit Altersrente sowie Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Ab dem 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland. Der sogenannte aktuelle Rentenwert – der Grundbaustein für die Berechnung jeder Rente – wird auf 42,52 Euro angehoben. Auch Renten für Landwirte und Leistungen der Unfallversicherung werden angepasst.
Rund 21 Millionen gesetzlich Rentenversicherte erhalten ab Juli 2026 höhere Renten, da der Rentenwert steigt. Auch Bezieherinnen und Bezieher von Unfallrenten und Landwirtsrenten profitieren von der Anpassung.
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