Verordnung zur Anpassung der Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2026

Gilt für Menschen mit anerkannten Schädigungsfolgen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (z.B. Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte) sowie ihre Hinterbliebenen

Diese Verordnung erhöht die Geldleistungen für Menschen, die durch Gewalt, Unglücke oder andere staatlich anerkannte Schädigungen dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt wurden. Die Entschädigungszahlungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht werden zum 1. Juli 2026 angepasst. Betroffen sind monatliche Zahlungen, Einmalzahlungen und weitere Leistungen.

Was sich ändert

Geschädigte und ihre Hinterbliebenen erhalten ab dem 1. Juli 2026 höhere Entschädigungen – sowohl bei den monatlichen Zahlungen als auch bei Einmalzahlungen. Die Erhöhungen liegen je nach Leistungsart bei rund 4 bis 4,5 Prozent.

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