Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
Gilt für Lkw-Fahrer und Transportunternehmen, die während der Ferienreisezeiten auf deutschen Autobahnen unterwegs sind
Diese Verordnung aktualisiert die Ferienreiseverordnung und legt fest, auf welchen Autobahnen an bestimmten Wochenenden und Feiertagen Lkw-Fahrverbote gelten. Konkret werden einzelne Autobahnabschnitte neu aufgenommen oder geändert, auf denen das Fahrverbot gilt.
Lkw-Fahrer und Transportunternehmen müssen beachten, dass die A 113 (Richtung Hamburg, zwischen Kreuz Schönefeld und Dreieck Neukölln) und die A 115 (zwischen Kreuz Zehlendorf und Dreieck Funkturm) neu in die Liste der gesperrten Strecken aufgenommen werden. Außerdem wird der gesperrte Abschnitt auf der A 1 angepasst.
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