Verordnung zur Ablösung der Schiffsausrüstungsverordnung und zur Änderung der Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt
Gilt für Hersteller, Importeure und Händler von Schiffsausrüstung, Schiffseigentümer unter deutscher Flagge, Prüf- und Zertifizierungsstellen
Diese Verordnung ersetzt die bisherige Schiffsausrüstungsverordnung durch eine neue, aktualisierte Fassung. Sie regelt, welche Anforderungen Ausrüstungsgegenstände für deutsche Seeschiffe erfüllen müssen, bevor sie verkauft oder an Bord eingesetzt werden dürfen. Außerdem wird festgelegt, wie die Prüfstellen arbeiten müssen, die diese Ausrüstung kontrollieren.
Betroffen sind vor allem Hersteller, Händler und Importeure von Schiffsausrüstung sowie Schiffseigentümer unter deutscher Flagge – sie müssen sicherstellen, dass ihre Ausrüstung die neuen Anforderungen erfüllt und das vorgeschriebene Steuerrad-Kennzeichen trägt.
Ausführliche Erklärung und Vorlesen
Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.
AnmeldenHandel & Zoll · Mobilität, Bahn & Luftfahrt
Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu