Verordnung zur Änderung der Informationselektronikerausbildung-Erprobungsverordnung

Gilt für Handwerksbetriebe im Bereich Informationselektronik sowie deren Auszubildende

Die Ausbildungsverordnung für Informationselektroniker im Handwerk, die bisher nur als Erprobungsmodell lief, wird um zwei Jahre verlängert. Das Erprobungsprogramm gilt jetzt bis Ende Juni 2028 statt wie bisher bis Ende Juni 2026.

Was sich ändert

Betriebe und Auszubildende im Informationselektroniker-Handwerk können die Ausbildung nach dem bisherigen Erprobungsmodell weiterhin bis 2028 fortführen. Ohne diese Verlängerung wäre die Rechtsgrundlage für neue Ausbildungsverträge nach diesem Modell am 30. Juni 2026 ausgelaufen.

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Selbstständige & Unternehmer · Bildung & Ausbildung

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