Verordnung zur Anpassung der Höhe der monatlichen Ausgleichsleistungen nach § 8 Absatz 1 Satz 4 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ab dem 1. Juli 2026
Gilt für Menschen, die in der DDR aus politischen Gründen beruflich geschädigt wurden und nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz Ausgleichsleistungen erhalten
Diese Verordnung erhöht die monatlichen Ausgleichszahlungen für Menschen, die in der DDR beruflich benachteiligt oder verfolgt wurden. Ab dem 1. Juli 2026 erhalten sie 303 Euro im Monat.
Betroffene, die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz Anspruch auf Ausgleichsleistungen haben, bekommen ab Juli 2026 monatlich 303 Euro – die Zahlung wird damit an aktuelle Verhältnisse angepasst.
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