Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Post AG neu als Postnachfolgeunternehmen

Gilt für Vor allem relevant für die Deutsche Post AG und ihre Nachfolgegesellschaft sowie Unternehmen und Behörden, die mit der Post in rechtlichen oder vertraglichen Beziehungen stehen.

Die Deutsche Post AG hat einen Teil ihres Unternehmens – das Brief- und Paketgeschäft (P&P) – in eine neue, eigenständige Gesellschaft namens 'Deutsche Post AG neu' ausgegliedert. Diese neue Gesellschaft gilt nun offiziell als Postnachfolgeunternehmen im Sinne des Gesetzes.

Was sich ändert

Für Kundinnen und Kunden der Deutschen Post ändert sich im Alltag zunächst nichts direkt. Rechtlich und organisatorisch ist das Brief- und Paketgeschäft jedoch seit dem 1. September 2026 in einer neuen Gesellschaft angesiedelt.

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