Verordnung zur Anpassung der Höhe der monatlichen besonderen Zuwendung nach § 17a Absatz 1 Satz 5 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ab dem 1. Juli 2026
Gilt für Ehemalige politische Häftlinge der DDR, die nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz anerkannt sind und die besondere monatliche Zuwendung beziehen
Diese Verordnung erhöht die monatliche Sonderzahlung für Menschen, die in der DDR politisch verfolgt und inhaftiert wurden. Ab dem 1. Juli 2026 beträgt diese Zuwendung 417 Euro im Monat.
Menschen, die als politische Gefangene in der DDR inhaftiert waren und eine besondere Zuwendung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten, bekommen ab Juli 2026 einen höheren monatlichen Betrag von 417 Euro.
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