Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung

Gilt für Hersteller digitaler Pflegeanwendungen, Pflegekassen, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Diese Verordnung ändert die Regeln für digitale Pflegeanwendungen – also Apps und Software, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen. Neu ist vor allem, dass Hersteller ihre Apps jetzt auch zur Erprobung zulassen lassen können, bevor der vollständige Nutzennachweis erbracht ist. Außerdem werden Datenschutzvorgaben und Berichtsanforderungen präzisiert.

Was sich ändert

Hersteller von digitalen Pflegeanwendungen können künftig einen vereinfachten Erprobungszulassungsweg nutzen und erhalten mehr Zeit, den Nutzen ihrer App nachzuweisen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können so früher von noch nicht vollständig bewerteten Apps profitieren, müssen aber in die Datenverarbeitung ausdrücklich einwilligen.

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Digitales & Datenschutz · Gesundheit & Pflege

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