Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
Gilt für Hersteller, Importeure und Händler von energieverbrauchsrelevanten Produkten sowie deren Bevollmächtigte; mittelbar alle Verbraucherinnen und Verbraucher
Dieses Gesetz regelt neu, welche Umwelt- und Energieeffizienzanforderungen Produkte erfüllen müssen, bevor sie in Deutschland verkauft oder betrieben werden dürfen. Es setzt europäische Ökodesign-Regeln in deutsches Recht um und schafft klare Zuständigkeiten für Kontrolle und Durchsetzung. Außerdem wird festgelegt, wie Produkte gekennzeichnet sein müssen und wie Reparierbarkeit sicherzustellen ist.
Hersteller, Importeure und Händler von energieverbrauchsrelevanten Produkten (z.B. Haushaltsgeräte, Beleuchtung, Heizungen) müssen striktere Ökodesign- und Kennzeichnungspflichten einhalten; Behörden erhalten neue Kontroll- und Sanktionsbefugnisse, und Verbraucher profitieren von mehr Informationen zu Reparierbarkeit und Umwelteigenschaften ihrer Produkte.
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