Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Gilt für Anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbände, Behörden, Projektträger und alle, die von umweltrechtlichen Genehmigungen betroffen sind
Dieses Gesetz erweitert und präzisiert, gegen welche behördlichen Entscheidungen im Umweltbereich Umweltverbände und Bürger vor Gericht klagen können. Es regelt außerdem genauer, wie solche Klageverfahren ablaufen, und führt neue Fristen sowie Regelungen gegen missbräuchliche Klagen ein.
Anerkannte Umweltverbände können nun gegen deutlich mehr Behördenentscheidungen klagen, etwa zu Trinkwasserschutz, Einwegkunststoff oder Windenergie. Gleichzeitig können Klagen gegen bestimmte Infrastruktur- und Klimaschutzprojekte künftig deren Umsetzung nicht mehr automatisch aufhalten, weil Widersprüche und Klagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
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