Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
Gilt für Notare, Gerichte, Behörden (z.B. Gutachterausschüsse, Gemeinden, Baugenehmigungsbehörden), Finanzämter sowie mittelbar Käufer und Verkäufer von Grundstücken und Immobilien
Dieses Gesetz digitalisiert den Ablauf bei Immobilienkäufen und anderen Grundstücksgeschäften. Notare müssen künftig Anträge, Verträge und Steueranzeigen elektronisch statt auf Papier an Behörden, Gerichte und Finanzämter übermitteln. Auch Genehmigungen und Bescheide kommen elektronisch zurück an die Notare.
Notare sind verpflichtet, alle relevanten Dokumente bei Immobiliengeschäften digital zu übermitteln; für Käufer und Verkäufer von Immobilien ändert sich der Ablauf im Hintergrund, nicht aber ihre direkte Pflicht beim Notar.
Ausführliche Erklärung und Vorlesen
Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.
AnmeldenSteuern & Finanzen · Staat, Verwaltung & Wahlen
Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu