Verordnung zur Änderung der DPMA-Verordnung, der Patentkostenzahlungsverordnung und der Designverordnung
Gilt für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen, die beim Deutschen Patent- und Markenamt Designs, Patente oder Marken anmelden oder verwalten
Diese Verordnung ändert technische Vorschriften für das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Es geht um Regeln für die Anmeldung und Eintragung von Designs, Patenten und Marken sowie um die Zahlung von Gebühren an das Amt.
Wer ein Design beim DPMA anmeldet, kann ab dem 1. Juli 2026 auf die Eintragungsurkunde verzichten und muss bei der Anmeldung mehr Angaben zu seiner Person machen. Außerdem entfallen bestimmte Zahlungswege und Regelungen, die bisher in der Patentkostenzahlungsverordnung standen.
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