Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal
Gilt für Schifffahrtsunternehmen und Schiffsbetreiber, die den Nord-Ostsee-Kanal befahren
Diese Verordnung verlängert eine bestehende Regelung zu den Gebühren für die Durchfahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal. Eine bestimmte Sonderregelung, die ursprünglich bis Ende Juni 2026 galt, wird nun bis Ende 2030 verlängert.
Schiffe, die den Nord-Ostsee-Kanal benutzen, sind von dieser Verlängerung einer Gebührenregelung betroffen. Die Änderung gilt ab dem 1. Juli 2026.
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