Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Gilt für Öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen), Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
Das Gesetz ändert die Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge grundlegend. Es soll Vergabeverfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen und die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen sichern. Gleichzeitig werden Nachprüfungsverfahren effizienter gestaltet.
Behörden können bei großen Infrastrukturprojekten leichter mehrere Aufträge zusammenfassen, um Zeit zu sparen. Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen künftig weniger Nachweise einreichen und können Anträge elektronisch stellen.
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