Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union

Gilt für Betreiber von Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen (z.B. Ferienwohnungsportale), private Vermieter, Dienstleistungsanbieter im EU-Binnenmarkt, Behörden auf Bundes- und Landesebene

Dieses Gesetz setzt eine EU-Verordnung zur Datentransparenz bei Kurzzeitvermietungen (z.B. Airbnb-ähnliche Plattformen) in deutsches Recht um. Außerdem wird das Verbot von Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit oder Wohnort beim Zugang zu Dienstleistungen durchgesetzt. Die Bundesnetzagentur übernimmt dabei zentrale Aufgaben als zuständige Behörde.

Was sich ändert

Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen Daten über ihre Angebote an eine zentrale Stelle melden; Anbieter von Dienstleistungen dürfen Kunden nicht mehr nach Herkunft oder Wohnort diskriminieren. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

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