Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften
Gilt für Schiffseigentümer, Reeder, Ausrüster und Schiffsführer von See- und Binnenschiffen; Fischereibetriebe mit Fischereifahrzeugen; Behörden der Flaggenstaatsverwaltung
Dieses Gesetz modernisiert die Regeln dafür, welche Schiffe die deutsche Bundesflagge führen dürfen, wie das Schiffsregister funktioniert und wer in der Seefischerei welche Rechte hat. Es werden veraltete Begriffe ersetzt, Zuständigkeiten klarer geregelt und Verwaltungsabläufe aktualisiert.
Schiffseigentümer, Reeder, Ausrüster und Schiffsführer müssen neue Anforderungen beim Führen der Bundesflagge, bei Anzeigepflichten und bei der Dokumentation an Bord beachten. Für die breite Bevölkerung ändert sich nichts direkt.
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