Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung
Gilt für Gesetzlich Versicherte, Apotheken und Apotheker, Krankenkassen, Ärztinnen und Ärzte, pharmazeutische Unternehmen
Dieses Gesetz modernisiert die Versorgung durch Apotheken in Deutschland. Es regelt neu, welche Beratungs- und Gesundheitsleistungen Apotheken erbringen dürfen, wie Arzneimittel abgerechnet werden und wie Apotheken mit Krankenkassen und Ärzten zusammenarbeiten. Außerdem werden Schutzimpfungen in Apotheken ausgebaut und die elektronische Patientenakte um Apothekendaten ergänzt.
Gesetzlich Versicherte erhalten künftig Anspruch auf mehr pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, zum Beispiel Beratungen bei Mehrfachmedikation, Blutdruckmessungen und Unterstützung bei chronischen Erkrankungen. Apotheken werden stärker in die Gesundheitsversorgung eingebunden und können mehr Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen.
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