Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
Gilt für Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen, Arbeitnehmer und Rentenempfänger, Lohnsteuerhilfevereine selbst, Steuerberater und andere Berufsgruppen mit Steuerberatungsbefugnis (z.B. Notare, Patentanwälte,
Dieses Gesetz modernisiert die Regeln dafür, wer in Deutschland berufsmäßig bei Steuersachen helfen darf. Es überarbeitet vor allem die Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine, klärt, welche anderen Stellen und Berufsgruppen Steuerberatung anbieten dürfen, und legt fest, wann und wie die Behörden illegale Steuerberatung unterbinden können.
Wer Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins ist oder werden möchte, profitiert von klareren Regeln, was der Verein für ihn tun darf. Organisationen, die bisher im Graubereich Steuerberatung angeboten haben, bekommen jetzt klarere Grenzen gesetzt.
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