Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz

Gilt für Opfer und Täter häuslicher Gewalt, betroffene Elternteile in Umgangsverfahren, Familiengerichte, Koordinierungsstellen der Länder

Dieses Gesetz führt die elektronische Fußfessel (GPS-Überwachung) im Gewaltschutzbereich ein. Gerichte können Tätern, die Kontakt- und Näherungsverbote erhalten haben, eine elektronische Überwachung auferlegen. Außerdem können Gerichte Täter verpflichten, an Anti-Gewalt-Kursen teilzunehmen.

Was sich ändert

Wer eine richterliche Kontakt- oder Näherungsverbotsverfügung bekommt, kann künftig zusätzlich mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden; Opfer häuslicher Gewalt erhalten damit mehr Schutz durch technische Überwachung.

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Familie & Kinder · Strafrecht & Sicherheit

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