Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
Gilt für Opfer und Täter häuslicher Gewalt, betroffene Elternteile in Umgangsverfahren, Familiengerichte, Koordinierungsstellen der Länder
Dieses Gesetz führt die elektronische Fußfessel (GPS-Überwachung) im Gewaltschutzbereich ein. Gerichte können Tätern, die Kontakt- und Näherungsverbote erhalten haben, eine elektronische Überwachung auferlegen. Außerdem können Gerichte Täter verpflichten, an Anti-Gewalt-Kursen teilzunehmen.
Wer eine richterliche Kontakt- oder Näherungsverbotsverfügung bekommt, kann künftig zusätzlich mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden; Opfer häuslicher Gewalt erhalten damit mehr Schutz durch technische Überwachung.
Ausführliche Erklärung und Vorlesen
Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.
AnmeldenFamilie & Kinder · Strafrecht & Sicherheit
Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu