Sechzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Diese Verordnung passt die deutschen Regelungen für gefährliche Güter (wie Druckbehälter für Gase) an neue EU-Vorgaben an. Sie führt sogenannte Notfallverfahren ein: Falls die EU einen 'Binnenmarkt-Notfall' ausruft, können bestimmte Druckgeräte auch ohne die sonst vorgeschriebene Prüfung durch eine zugelassene Stelle zugelassen werden, um die Versorgung zu sichern.
Für normale Bürgerinnen und Bürger ändert sich im Alltag wenig direkt. Die Regelungen betreffen vor allem Hersteller und Händler von Druckbehältern, die in Krisenzeiten schneller Produkte auf den Markt bringen dürfen, wenn Behörden das genehmigen.
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