Verordnung zur Ablösung der Emissionshandelsverordnung 2030 zur Umsetzung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024

Gilt für Betreiber von Industrieanlagen, Luftfahrzeugbetreiber, Schifffahrtsunternehmen und Brennstoffhändler im EU-Emissionshandelssystem

Diese Verordnung regelt die genauen Regeln für den deutschen Treibhausgas-Emissionshandel bis 2030. Sie legt fest, wie Unternehmen aus Industrie, Luftverkehr und Schifffahrt ihre CO₂-Emissionen messen, melden und nachweisen müssen – insbesondere wenn sie klimafreundlichere Brennstoffe wie Biokraftstoffe oder erneuerbare Kraftstoffe einsetzen. Außerdem regelt sie, wie Emissionsrechte versteigert und kostenlos zugeteilt werden.

Was sich ändert

Betroffen sind vor allem Betreiber von Industrieanlagen, Luftfahrtunternehmen, Schifffahrtsunternehmen und Brennstoffhändler, die im Emissionshandelssystem erfasst sind. Sie müssen neue, teils aufwändigere Nachweispflichten erfüllen, um klimafreundliche Kraftstoffe korrekt in ihrer Emissionsbilanz anrechnen zu können.

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