Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040
Gilt für Alle klimaschutzpflichtigen Sektoren in Deutschland – insbesondere Industrie, Energieversorgung, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft; indirekt alle Bürgerinnen und Bürger
Diese Verordnung legt fest, wie viel Treibhausgas Deutschland in jedem Jahr von 2031 bis 2040 maximal ausstoßen darf. Die erlaubten Mengen sinken dabei jedes Jahr, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht.
Für Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und alle anderen Sektoren gelten ab 2031 verbindliche jährliche Obergrenzen für Treibhausgasemissionen, die bis 2040 von 409 auf 150 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent sinken.
Ausführliche Erklärung und Vorlesen
Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.
AnmeldenUmwelt & Klima · Staat, Verwaltung & Wahlen
Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu