Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040

Gilt für Alle klimaschutzpflichtigen Sektoren in Deutschland – insbesondere Industrie, Energieversorgung, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft; indirekt alle Bürgerinnen und Bürger

Diese Verordnung legt fest, wie viel Treibhausgas Deutschland in jedem Jahr von 2031 bis 2040 maximal ausstoßen darf. Die erlaubten Mengen sinken dabei jedes Jahr, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht.

Was sich ändert

Für Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und alle anderen Sektoren gelten ab 2031 verbindliche jährliche Obergrenzen für Treibhausgasemissionen, die bis 2040 von 409 auf 150 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent sinken.

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