Bekanntmachung der Neufassung der Nummer 16 der Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften des Zehnten und Elften Abschnitts des Abgeordnetengesetzes
Gilt für Mitglieder des Deutschen Bundestages, die in Ausschüssen tätig sind
Bundestagsabgeordnete, die in Ausschüssen mitarbeiten, müssen künftig klarer und konkreter offenlegen, wenn sie bei einem Beratungsthema eigene finanzielle Interessen haben. Die neuen Regeln präzisieren, wann genau diese Offenlegungspflicht gilt, wie sie erfüllt werden muss und was dabei nicht ausreicht.
Bundestagsabgeordnete, insbesondere Berichterstatter in Ausschüssen, müssen bei Interessenkonflikten konkrete Angaben machen – ein pauschaler Hinweis reicht nicht mehr. Für normale Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts direkt, aber die Transparenz im Parlament wird erhöht.
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