Verordnung zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung zur Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2554 im Rahmen von Prüfungen

Gilt für Wertpapierinstitute (z.B. Wertpapierfirmen, Broker) und Schwarmfinanzierungsdienstleister (Crowdfunding-Plattformen) sowie deren Wirtschaftsprüfer

Diese Verordnung passt die Prüfpflichten für Wertpapierinstitute und Schwarmfinanzierungsdienstleister (z.B. Crowdfunding-Plattformen) an EU-Vorschriften zur digitalen Sicherheit an. Prüfer müssen künftig gezielt kontrollieren, ob diese Firmen ihre IT-Systeme ausreichend gegen Ausfälle und Cyberrisiken absichern. Damit soll die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen IT-Störungen verbessert werden.

Was sich ändert

Wertpapierinstitute und Crowdfunding-Plattformen müssen bei ihrer jährlichen Prüfung nun auch nachweisen, dass sie die EU-Regeln zur digitalen Betriebssicherheit (DORA) einhalten – erstmals für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025.

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