Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2026
Gilt für Bundesländer und deren Behörden, die Bürgergeld (SGB II) verwalten; mittelbar betroffen sind Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger
Diese Verordnung legt fest, wie viel Geld der Bund den Bundesländern für die Kosten von Unterkunft und Heizung bei Bürgergeld-Empfängern erstattet. Der Bundesanteil ist je nach Bundesland unterschiedlich und gilt für die Jahre 2026 und 2027.
Für Bürgergeld-Empfänger ändert sich nichts direkt – die Verordnung regelt nur die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern. Bundesländer wie Niedersachsen und Rheinland-Pfalz erhalten anteilig mehr Bundesgeld für Wohnkosten als andere Länder.
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