Verordnung zur Anpassung der Geldleistungen sowie des Referenzeinkommens nach dem Soldatenentschädigungsgesetz 2026
Gilt für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit Wehrdienstschäden sowie ihre Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Waisen, Eltern)
Diese Verordnung passt die Geldleistungen für Soldatinnen und Soldaten an, die durch den Wehrdienst gesundheitliche Schäden erlitten haben. Die Beträge für Entschädigungen, Pflegegeld und Hinterbliebenenleistungen werden erhöht. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Juli 2026.
Betroffene Soldatinnen und Soldaten sowie ihre Hinterbliebenen erhalten ab Juli 2026 höhere monatliche Zahlungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz.
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