Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Gilt für Anbieter von Selbstbedienungsterminals (z.B. Geldautomaten, Fahrkartenautomate) und Telekommunikationsunternehmen; mittelbar alle Menschen mit Seh-, Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen

Diese Verordnung verbessert die Barrierefreiheit von Selbstbedienungsterminals und Telekommunikationsdiensten. Menschen mit Behinderungen sollen Geldautomaten, Ticketautomaten und ähnliche Geräte nutzen können, ohne erst eine versteckte Barrierefreiheitsfunktion einschalten zu müssen. Außerdem müssen Telefondienste künftig Text in Echtzeit anbieten, damit auch Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen kommunizieren können.

Was sich ändert

Anbieter von Selbstbedienungsterminals und Telekommunikationsdiensten müssen ihre Systeme anpassen – Barrierefreiheitsfunktionen müssen von Anfang an zugänglich sein, ohne sie erst aktivieren zu müssen. Betroffen sind vor allem Unternehmen aus diesen Branchen sowie Menschen mit Behinderungen, die von diesen Diensten profitieren.

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