Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Gilt für Hersteller, Händler und Importeure, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen; außerdem Betreiber von Recyclingsystemen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Dieses Gesetz setzt eine neue EU-Verordnung zu Verpackungen in deutsches Recht um. Es regelt, wie Verpackungen gekennzeichnet, gesammelt, recycelt und verwertet werden müssen. Unternehmen, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, müssen sich registrieren und an Recyclingsystemen beteiligen.

Was sich ändert

Hersteller und Händler, die Verpackungen in Deutschland verkaufen oder verwenden, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister anmelden und sicherstellen, dass ihre Verpackungen recycelt werden. Für Verbraucher ändert sich vor allem das Kennzeichnungssystem auf Verpackungen.

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