Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amtes auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Gilt für Beamtinnen und Beamte des Auswärtigen Amtes sowie das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Das Auswärtige Amt überträgt die Zuständigkeit für bestimmte Widerspruchsverfahren seiner Beamtinnen und Beamten auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Wenn ein Beamter oder eine Beamtin des Auswärtigen Amtes gegen eine dienstliche Entscheidung Widerspruch einlegt, entscheidet künftig das Bundesamt – sofern es selbst die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat.
Beamtinnen und Beamte des Auswärtigen Amtes erhalten ihren Widerspruchsbescheid in bestimmten Fällen künftig vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten statt vom Auswärtigen Amt selbst. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts.
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