Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Gilt für Beamtinnen und Beamte des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
Das Auswärtige Amt überträgt die Zuständigkeit für Widerspruchsentscheidungen im Beamtenbereich auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Das bedeutet: Wenn Beamtinnen oder Beamte dieses Amtes gegen eine dienstliche Entscheidung Widerspruch einlegen, entscheidet künftig das Amt selbst darüber – und nicht mehr das Auswärtige Amt. Eine Ausnahme gilt, wenn die Behördenleitung selbst betroffen ist.
Beamtinnen und Beamte des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten erhalten ihre Widerspruchsbescheide künftig vom Bundesamt selbst, nicht mehr vom Auswärtigen Amt. Für alle anderen Personen ändert sich nichts.
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