Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
Gilt für Personen, die beruflich langjährig Pestizide angewendet haben (vor allem Landwirte, Gärtner, Weinbauern); Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger
Parkinson-Erkrankungen durch langjährigen Pestizideinsatz werden ab August 2026 offiziell als Berufskrankheit anerkannt. Das bedeutet: Betroffene haben Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem werden die internen Beratungsunterlagen des zuständigen Sachverständigenbeirats dauerhaft vertraulich behandelt.
Menschen, die beruflich über viele Jahre regelmäßig und selbst Pestizide eingesetzt haben und dadurch an Parkinson erkrankt sind, können nun Leistungen der Berufsgenossenschaft beantragen. Besonders betroffen sind Landwirte und andere Berufsgruppen mit direktem Pestizidkontakt.
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