Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
Gilt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher)
Diese Verordnung legt fest, wie viel Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer in Deutschland mindestens pro Stunde verdienen müssen. Die Mindestlöhne steigen in drei Stufen von Juli 2026 bis September 2027.
Alle Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erhalten ab Juli 2026 einen gesetzlichen Mindeststundenlohn von 14,96 Euro, der schrittweise auf 15,87 Euro steigt. Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) sind verpflichtet, diese Beträge mindestens zu zahlen.
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