Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
Gilt für Betreiber von Kraftwerken, Stromspeichern, regelbaren Lasten (z. B. Industriebetriebe), Aggregatoren und Energieversorgungsunternehmen, die Kapazität am deutschen Strommarkt anbieten wollen
Deutschland führt einen Kapazitätsmarkt für Strom ein. Kraftwerke, Stromspeicher und flexible Verbraucher können sich bewerben und erhalten Geld dafür, dass sie im Jahr 2031/2032 zuverlässig Strom liefern oder ihren Verbrauch reduzieren können. Das soll sicherstellen, dass auch dann genug Strom vorhanden ist, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint.
Betreiber von Kraftwerken, Stromspeichern und regelbaren industriellen Verbrauchern können ab Herbst 2026 an staatlichen Ausschreibungen teilnehmen und Vergütungen für ihre gesicherte Leistung erhalten. Für normale Stromkunden ändert sich kurzfristig nichts direkt, langfristig soll das Gesetz die Versorgungssicherheit und damit Stabilität der Stromversorgung gewährleisten.
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