Verordnung für Bürokratierückbau und Vereinfachungen in der Seeschifffahrt
Gilt für Reeder und Schifffahrtsunternehmen, Seeleute und Berufsanfänger in der Schifffahrt, Sportbootfahrer mit gewerblicher Nutzung, Behörden der Seeschifffahrt
Diese Verordnung vereinfacht und modernisiert mehrere Regeln für die deutsche Seeschifffahrt. Sie erleichtert unter bestimmten Bedingungen den Einsatz ausländischer Kapitäne und Offiziere auf Schiffen unter deutscher Flagge und passt Gebühren, Ausbildungsregeln und Verwaltungsabläufe an.
Reeder (Schiffseigner) können leichter Kapitäne und Offiziere aus Nicht-EU-Ländern anheuern, müssen dafür aber Ausbildungsplätze oder Stellen für Nachwuchsoffiziere bereitstellen. Sportbootfahrer, die ihre Schiffe gewerblich nutzen, erhalten bis Ende 2028 eine Übergangsfrist.
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