Gesetz zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Gilt für Mitglieder des Deutschen Bundestages (21. Wahlperiode)
Dieses Gesetz legt fest, wie viel Geld Bundestagsabgeordnete ab August und September 2026 als monatliche Entschädigung erhalten. Außerdem wird die Anwesenheitserfassung im Bundestag modernisiert, indem die bisherige Papierliste durch ein flexibleres System ersetzt wird.
Bundestagsabgeordnete erhalten ab August 2026 eine Entschädigung von 11.336,46 Euro und ab September 2026 von 11.833,47 Euro monatlich. Die Art, wie Abgeordnete ihre Anwesenheit bei Sitzungen erfassen, wird auf ein moderneres System umgestellt.
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