Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen

Gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf und der Reparatur von Waren; Hersteller und Händler bestimmter Produktgruppen; Reparaturbetriebe; Notare und Personen mit Vorsorgeverfügungen

Dieses Gesetz stärkt das Recht von Verbrauchern auf Reparatur ihrer Produkte. Hersteller bestimmter Waren müssen künftig Reparaturen anbieten, über Preise informieren und dürfen Reparaturen nicht künstlich erschweren. Außerdem wird das zentrale Register für Vorsorgeverfügungen erweitert.

Was sich ändert

Verbraucher bekommen ein gesetzliches Recht auf Reparatur durch den Hersteller für bestimmte Produktgruppen; außerdem verlängert sich die Gewährleistungsfrist um ein Jahr, wenn ein Händler eine Ware repariert statt ersetzt. Hersteller und Reparaturbetriebe müssen neue Informationspflichten erfüllen.

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Verbraucherrecht · Umwelt & Klima

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