Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung

Gilt für Flugreisende in Deutschland sowie Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber und Bodenabfertigungsdienstleister

Airlines und Flughäfen dürfen künftig beim Check-in, der Gepäckaufgabe und beim Boarding automatisierte Systeme einsetzen, die Reisedokumente digital prüfen. Dafür dürfen sie biometrische Daten und andere Informationen aus dem Chip von Pass und Personalausweis auslesen – aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Reisenden. Wer das nicht möchte, kann wie bisher auf herkömmlichem Weg abgefertigt werden.

Was sich ändert

Flugreisende können künftig freiwillig eine digitale Abfertigung nutzen, bei der ihr Gesicht mit dem Passfoto abgeglichen wird. Für Airlines, Flughafenbetreiber und Bodenabfertigungsdienste gelten strenge Datenschutzregeln, wie lange welche Daten gespeichert werden dürfen.

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Digitales & Datenschutz · Mobilität, Bahn & Luftfahrt

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